Diese oder ähnliche Aussagen hören wir immer wieder und möchten an dieser Stelle einmal mit diesem Märchen aufräumen. Anhand der sogenannten Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung lässt sich die Aussage recht eindrucksvoll widerlegen.
Zu den Einzelmaßnahmen gehören
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster und Außentüren
- Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage.
Gefördert werden die Kosten der energetischen Maßnahme, Wiederherstellungskosten und Planungs- und Beratungsleistungen. Erneuern Sie nun zum Beispiel Ihr Dach mit einem Investitionsvolumen von 30.000 € können Sie zwischen dem Investitionszuschuss in Höhe von 20% dieser Kosten und einem zinsgünstigen Kredit in Kombination mit einem Tilgungszuschuss wählen. Da eine Baubegleitung Pflicht ist, fallen natürlich dafür und für die Beantragung der Förderung Kosten an, die aber wiederum gefördert werden. Für dieses Dach erhalten Sie einen (Tilgungs-)zuschuss von 6.000 €, abzüglich Kosten für die baubegleitenden Maßnahmen von etwa 500 € vebleiben Ihnen 5.500 €. Somit sollte die Aussage, dass sich KfW nicht rechnet widerlegt sein.