Die Bundesregierung hat die Gebäudeförderung (BEG) derzeit ausgesetzt. Am 21. Juli sollen demnach die Förderungen nach neuen Förderrichtlinien wieder beantragt werden können. Nachfolgend stichpunktartig die Änderungen, die ab dem 21. Juli gelten sollen.
Der Einkommensbonus in der Heizungsförderung wird dreistufig:
- Bis 30.000 € zu versteuerndes Einkommen: 40 % Bonus
- Bis 40.000 €: unverändert
- Bis 50.000 €: 10 % Bonus → Familienzuschlag wird erstmals eingeführt.
Fördersätze und Klimageschwindigkeitsbonus werden degressiv gesenkt, um Planungssicherheit und Kostendruck zu erhöhen.
Der Worst-Performing-Buildings-Bonus (WPB-Bonus) wird ausgeweitet und mit seriellen Sanierungen verknüpft.
Die neuen Regeln gelten ab 21.07.2026. In der Zeit vom 09.–20.07.2026 können neuen Anträge gestellt werden. Bereits erstellte BZA´s (Bestätigungen zum Antrag) bzw. TPB´s (technische Projektbeschreibungen) können aber noch zu den alten Förderbedingungen eingereicht werden.
Die Zuständigkeiten bleiben beim BAFA und der KfW.
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